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OLG Hamm, 31.03.2006 - 4 Ss OWi 206/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
OWiG § 72, OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 5
Beschlußverfahren, Widerspruch, keine Zustimmung, Schweigen ist keine Zustimmung, keine Notwendigkeit, Widerspruch mehrmals zu erklären, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortbestehen eines schriftlich niederlegten Widerspruchs gegen eine Entscheidung ohne Durchführung einer Hauptverhandlung bis zum ausdrücklichen Widerruf
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OWiG § 72; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 5
Beschlußverfahren, Widerspruch, keine Zustimmung, Schweigen ist keine Zustimmung, keine Notwendigkeit, Widerspruch mehrmals zu erklären, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Jena, 18.05.2005 - 1 Ss 105/05
Verfahren
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2006 - 4 Ss OWi 206/06
Der Betroffene hatte nämlich der gewählten Verfahrensweise rechtzeitig widersprochen, indem er schon gegenüber der Verwaltungsbehörde zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren nicht einverstanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2000 - 1 Ss OWi 647/00 - Thüringer OLG, VRS 109, 123; OLG Schleswig, NJW 2004, 3133, 3134).Auch ist es nicht erforderlich, den schon bei den Akten befindlichen Widerspruch nach Erhalt des Hinweisschreibens nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG nochmals zu erklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03 - Thüringer OLG, VRS 109, 123).
- OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03
Widerspruch; schriftliches Verfahren; schlüssiger Widerspruch; Auslegung
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2006 - 4 Ss OWi 206/06
Auch ist es nicht erforderlich, den schon bei den Akten befindlichen Widerspruch nach Erhalt des Hinweisschreibens nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG nochmals zu erklären (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03 - Thüringer OLG, VRS 109, 123). - OLG Schleswig, 09.02.2004 - 1 Ss OWi 26/04
Beschlussverfahren einer Bußgeldsache trotz Widerspruchs; Stillschweigende …
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.2006 - 4 Ss OWi 206/06
Der Betroffene hatte nämlich der gewählten Verfahrensweise rechtzeitig widersprochen, indem er schon gegenüber der Verwaltungsbehörde zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren nicht einverstanden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2000 - 1 Ss OWi 647/00 - Thüringer OLG, VRS 109, 123; OLG Schleswig, NJW 2004, 3133, 3134).